Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

 

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

 

Diese Leistungen gewähren wir übertariflich zum Wohle und Sozialensicherheit unserer Mitarbeiter.

 

Sprechen Sie uns bei Interesse darauf an.

 

© 2011 Profexon | Admin-Login | Webdesign Bremen