Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.
Diese Leistungen gewähren wir übertariflich zum Wohle und Sozialensicherheit unserer Mitarbeiter.
Sprechen Sie uns bei Interesse darauf an.





